Rechtsprechung
AG Hamburg, 31.08.2016 - 49 C 62/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,53962) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
§ 679 BGB, § 681 S 1 BGB, § 684 S 2 BGB, § 1041 BGB, § 1045 BGB
Lebenslanges Wohnrecht: Anspruch des Wohnrechtsinhabers auf den Ersatz von Verwendungen nach einem Wasserschaden - RA Kotz
Wohnungsrecht -Anspruch auf Ersatz von Verwendungen nach einem Wasserschaden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87
Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche …
Auszug aus AG Hamburg, 31.08.2016 - 49 C 62/16
Verwendungen sind Vermögensaufwendungen, die der Wiederherstellung, Erhaltung oder Verbesserung der Sache dienen und auf diesem Wege der Sache zu Gute kommen (vgl. BGHZ 109, 179 ff, Rn. 13 zitiert nach juris).